Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der HH2 GmbH („Auftragnehmerin“) und ihren Kunden – unabhängig davon, ob diese telefonisch, per E-Mail, postalisch oder persönlich zustande kommen.

Sie gelten insbesondere für:
- Raumbuchungen
- Event- und Veranstaltungsleistungen
- Service- und Personalleistungen

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Vertragsschluss

Das Anfragen einer Reservierungsmöglichkeit/Preisauskunft stellt keine verbindliche Buchung dar. Eine bestätigte Reservierung kann maximal für 30 Tage aufrechterhalten werden. Erst nach ausdrücklicher Buchungszusage und Erhalt des Angebotes (ggf. mit Anzahlung) kommt ein Vertrag zustande.

Bestellungen und Beauftragungen können auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Buchungsumfang

Die finale Anzahl der Teilnehmer:innen ist bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekanntzugeben. Nachträgliche Änderungen bis zu 10% können berücksichtig werden. Änderungen darüber hinaus sind mit einem Mehraufwand verbunden, der in Rechnung gestellt wird.

Unverträglichkeiten sind bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekanntzugeben. Laktosefreie und glutenfreie Alternativen können auf Wunsch ohne Zusatzkosten angeboten werden. Vollkommene Freiheit der auslösenden Stoffe kann nicht garantiert werden. Für allergische Reaktionen, Unverträglichkeiten oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

Mitwirkungspflicht des Kunden

Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass die Bestandteile laut Angebot zum Leistungszeitpunkt ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Gegenstand der Angebote ist grundsätzlich die Bereitstellung der Räumlichkeiten, der Ausstattung, der Medientechnik, der Verpflegung und des Personals für die Betreuung der Verpflegung sowie des Nasslabors. Insofern nicht anders vereinbart ist der Kunde selbst für die Betreuung und den Empfang seiner Teilnehmer:innen verantwortlich. Für Rückfragen steht das Personal der HH2 GmbH und der Vetklinikum LS GmbH & Co KG zur Verfügung.

Zahlungskonditionen

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum.


Zahlungen sind auf das Konto der HH2 Gmbh (Raiffeisenbank Mühlviertler Alm, IBAN: AT39 3433 0000 0433 1682) zu überweisen.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, insbesondere bei größeren Aufträgen oder Eventleistungen, eine Anzahlung in der Höhe von 40% zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verrechnet.

Stornierungen und Teilstornierungen

Stornierungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
Es gelten folgende Stornobedingungen für Raumbuchungen und Eventaufträge:

- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei, sofern noch keine gesondert beauftragten externen Leistungen oder bereits angefallenen Kosten vorliegen
- ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: zzgl. Bearbeitungsgebühren/Aufwandentschädigung € 70,-
- ab 9 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: zzgl. (Cateringgebühren (excl. Getränke) der gebuchten Teilnehmer:innenanzahl
- ab 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: zzgl. 50 % des Restwertes

Teilweise Stornierungen, insbesondere Reduktionen der Personenzahl außerhalb der vereinbarten Fristen und eine Reduktion um mehr als 10%, gelten als Teilstornierung und werden entsprechend verrechnet.

Änderungen am Veranstaltungstag

Änderungen am Veranstaltungstag, insbesondere hinsichtlich Personenanzahl, Zeitplan, Ablauf oder Leistungsumfang, können nur nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigt werden.

Ein Anspruch auf Berücksichtigung kurzfristiger Änderungen besteht nicht.

Foto- und Filmaufnahmen

Mit der Buchung unserer Räumlichkeiten erklären Sie sich mit der Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen einverstanden. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich unter veranstaltungen@vetklinikum.at widerrufen werden.

Höhere Gewalt

Kann die Auftragnehmerin aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, nicht von ihr zru vertretender Umstände die Leistung nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, besteht keine Schadenersatzpflicht.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

- Naturereignisse,
- behördliche Maßnahmen,
- Epidemien oder Pandemien,
- Streiks,
- Verkehrssperren,
- Ausfälle in Lieferketten,
- sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind vom Kunden zu vergüten.

Equipment und Schäden

Von der Auftragnehmerin bereitgestelltes Equipment, Geschirr, Gläser, Besteck, Dekoration, Medientechnik, Operationssaalausstattung, Operationsbestecke oder sonstige Mietgegenstände bleiben Eigentum der Auftragnehmerin. Der Kunde haftet für Verlust, Bruch, Beschädigung oder außergewöhnliche Verschmutzung während der Dauer der Bereitstellung. Nicht retourniertes oder beschädigtes Equipment wird zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert verrechnet.

Vertragssprache, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vertragssprache ist Deutsch.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.